Krankenfahrten

Private Krankenfahrten 

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Erhalten Sie als Privatpatient eine “Verordnung einer Krankenbeförderung”, sind Sie zunächst Selbstzahler und gehen in Vorleistung.
  • Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollen Kosten, sofern Sie eine ärztliche Verordnung dafür vorlegen können.
  • Prüfen Sie dennoch Ihren persönlichen Tarif und den zugehörigen Leistungskatalog, ob und in welcher Höhe Sie die Fahrtkosten erstattet bekommen.

Fahrkostenübernahme abhängig  vom Tarif

Ob und in welchem Umfang die Kosten von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden, hängt maßgeblich vom Ihrem Anbieter und dem vereinbarten Tarif ab. Voraussetzung ist in nahezu allen Fällen, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. In Volltarifen sind Krankenfahrten in der Regel erstattungsfähig.

Häufige Fragen zu Selbstzahler-Krankenfahrten

Damit Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung die Fahrtkosten problemlos abrechnen können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.
Fahren Sie häufig oder regelmäßig, bieten größere Patientenfahrdienste auch Sammelrechnung an. Sie erhalten dann detaillierte Rechnungen, die Sie einfach überweisen, statt jede Fahrt einzeln zu bezahlen.
Wie hoch die Kosten für eine Krankenfahrt sind, ist regional unterschiedlich. Meist fällt eine Grundgebühr an, hinzu kommen die gefahrenen Kilometer, die sich nach Anzahl der Gesamtkilometer staffeln. Rechnen Sie mit rund zwei bis drei Euro pro gefahrenen Kilometer. Nacht und Feiertagsschläge erhöhen den Kilometerpreis. Für länger und planbare Fahrten, empfiehlt es sich vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen. Nutzen Sie dazu unser Anfrageformular.

Kostenübernahme  selbst klären

Auch Patientenfahrdienste können medizinisch notwendige Krankenfahrten (Mietwagen oder Taxi) nicht direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.

Anders als mit gesetzlichen Krankenkassen haben Patientenfahrdienste in der Regel keine Verträge mit privaten Krankenversicherungen. Vertragspartner sind hier ausschließlich die privat Versicherten.

Sie als Vertragspartner sind angehalten, in dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif zu prüfen, ob medizinisch notwendige Krankenfahrten (Mietwagen oder Taxi) erstattet werden und zu welchen Modalitäten abgerechnet wird.

Finden Sie dazu nichts in Ihren PKV-Unterlagen, kontaktieren Sie Ihre private Krankenversicherung und klären Sie die Kostenübernahme telefonisch oder im Chat.

Gängige Fahrtkostenregeln

In den meisten PKV-Volltarifen ist festgelegt, dass Fahrtkosten nur erstattet werden, wenn
die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Fahrten ins Krankenhaus oder in eine Rehabilitationseinrichtung (Reha) sind in der Regel erstattungsfähig.

Fahrten zur ambulanten Behandlung werden erstattet, wenn der Privatpatient, ärztlich bescheinigt, nicht gehfähig ist oder kein entsprechender Facharzt am Wohnort ansässig ist

Reibungslose Abrechnung

Praktikabel ist es, die Belege für die Fahrtkosten (Rechnung/Quittung), zusammen mit der ärztlichen Verordnung und der jeweiligen Arztrechnung zusammen einzureichen, damit der Sachverhalt für PKV-Sachbearbeiter sofort nachvollziehbar ist.