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Auch Patientenfahrdienste können medizinisch notwendige Krankenfahrten (Mietwagen oder Taxi) nicht direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.
Anders als mit gesetzlichen Krankenkassen haben Patientenfahrdienste in der Regel keine Verträge mit privaten Krankenversicherungen. Vertragspartner sind hier ausschließlich die privat Versicherten.
Sie als Vertragspartner sind angehalten, in dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif zu prüfen, ob medizinisch notwendige Krankenfahrten (Mietwagen oder Taxi) erstattet werden und zu welchen Modalitäten abgerechnet wird.
Finden Sie dazu nichts in Ihren PKV-Unterlagen, kontaktieren Sie Ihre private Krankenversicherung und klären Sie die Kostenübernahme telefonisch oder im Chat.
In den meisten PKV-Volltarifen ist festgelegt, dass Fahrtkosten nur erstattet werden, wenn
die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Fahrten ins Krankenhaus oder in eine Rehabilitationseinrichtung (Reha) sind in der Regel erstattungsfähig.
Fahrten zur ambulanten Behandlung werden erstattet, wenn der Privatpatient, ärztlich bescheinigt, nicht gehfähig ist oder kein entsprechender Facharzt am Wohnort ansässig ist