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Wenn Ihre Krankenfahrt nicht medizinisch notwendig ist, z. B. weil Ihre Behandlung überwiegend kosmetischen Zwecken dient oder Ihr Arzt kein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen ist, werden auch Ihre Fahrtkosten nicht von der Krankenkasse getragen.
Nicht immer ist sofort ersichtlich, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Sie können die Chance auf eine Genehmigung erhöhen, wenn Sie Ihren Antrag sorgfältig begründen.
Ihr Arzt sollten alle Verordnungen so formulieren, dass für Ihre Krankenversicherung klar ist, warum eine bestimmte Therapie in Ihrem Fall notwendig ist. Insbesondere der Verweis auf die Verhinderung weiterer langer Krankenhausaufenthalte lässt die Chance auf eine Genehmigung steigen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, und auch Ihr darauffolgender Widerspruch ablehnend beschieden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats, Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.
Sozialgerichtsverfahren ziehen sich im Moment über Jahre. Sie sollten Ihre medizinische Behandlung deshalb nicht aufschieben, sondern, wenn möglich, in Vorleistung gehen und Krankenfahrten, Heilmittel und Behandlungen zunächst selbst zahlen.
Wie hoch die Kosten für eine Krankenfahrt sind, ist regional unterschiedlich. Meist fällt eine Grundgebühr an, hinzu kommen die gefahrenen Kilometer, die sich nach Anzahl der Gesamtkilometer staffeln.
Rechnen Sie mit rund zwei bis drei Euro pro gefahrenen Kilometer. Nacht und Feiertagsschläge erhöhen den Kilometerpreis.
Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einem regulären Taxi und einem Mietwagen mit Fahrer. Patientenfahrdienste arbeiten in der Regel als “Mietwagen mit Fahrer”-Dienstleister.
Reguläre Taxis sind innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets an die örtliche Taxitarifordnung gebunden. Die Tarife sind hier oft höher als für Mietwagen mit Fahrer (Limousinenservice).
Für längere und planbare Fahrten, empfiehlt es sich vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen. Nutzen Sie dazu unser Anfrageformular.