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Verlegungsfahrten können notwendig werden, um Patienten von einem Krankenhaus zum anderen zu transportieren. Zum Beispiel, wenn das Zielkrankenhaus besser auf die Erkrankung des Patienten eingerichtet ist oder auf Wunsch des Patienten, der näher an seinem Wohnort behandelt werden möchte.
Die Organisation von medizinisch notwendigen Verlegungsfahrten wird oft von den Krankenhäusern übernommen. Verlegungsfahrten, insbesondere die auf Wunsch des Patienten erfolgen können, problemlos von den Patienten oder deren Angehörigen organisiert werden. Dazu genügt es, das obige Formular auszufüllen. Ein Fahrdienstleiter wird sich bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen abstimmen.
Das kommt auf Bedürfnisse des Patienten an. Bei Verlegungsfahrten mit einem Taxi oder Mietwagen ist eine persönliche Begleitung (Betreuer oder Angehöriger) bei Bedarf ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Beförderungsunternehmen sollte aus organisatorischen Gründen aber im Vorfeld informiert werden. Erfolgt die Verlegungsfahrt in einen Krankentransportwagen (KTW), wird diese durch mindestens einen Rettungssanitäter begleitetet. Entscheidet der Arzt für einen Rettungstransportwagen (RTW) wird die Verlegungsfahrt durch einen Rettungsassistenten und einen Rettungssanitäter begleitet. Die Entscheidung über die Wahl des Transportmittels trifft der behandelnde Arzt.
Die Kosten für medizinisch notwendige Verlegungsfahrten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Verordnung über eine Krankenbeförderung (Transportschein).