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Rollstuhlfahrten als Krankenfahrten, sind Patiententransporte, die die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen.
Rollstuhlfahrten als Krankenfahrten können von Patienten in Anspruch genommen werden, wenn diese im Zusammenhang mit einer vollstationären oder teilstationären Leistung der Krankenkasse erforderlich sind. Für Gehbehinderte (Merkzeichen G) ist es darüber hinaus möglich, Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigungsfrei verordnet zu bekommen.
Die Kosten für Rollstuhlfahrten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.
Es wird empfohlen, Rollstuhlfahrten so früh wie möglich zu buchen, um sicherzustellen, dass der Transport wie geplant stattfinden kann.
Rollstuhlfahrten werden in der Regel mit einem Kleintransporter (BTW), oft ein Ford Transit durchgeführt. Der Zugang erfolgt über von hinten über einen Liniearlift oder von der Seite mithilfe eines Kassettenlifts. Alternativ gibt es auch Fahrzeuge mit ausklappbarer Rampe.
Ja, in der Regel können Begleitpersonen bei Rollstuhlfahrten kostenlos mitfahren, wenn dies vorher mit dem Krankentransportunternehmen abgesprochen wurde.