Rettungsfahrten können verordnet werden, wenn der Patient aufgrund seines gesundheitlichen Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel befördert werden muss. Qualifizierte Rettungsmittel sind Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Rettungshubschrauber. Sie werden über die örtlich zuständige Rettungsleitstelle angefordert.
Patienten bedürfen einer Rettungsfahrt, wenn sie aufgrund ihres Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) befördert werden müssen oder der Eintritt eines derartigen Zustands während des Transports zu erwarten ist.
Rettungswagen (RTW) werden Notfallpatienten verordnet, die vor und während des Transportes neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen auch zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, die geeignet sind, die vitalen Funktionen aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen.
Notarztwagen (NAW) werden Notfallpatienten verordnet, bei denen vor oder während des Transports lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen oder zu erwarten sind, für die eine notärztliche Versorgung erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Verordnung von Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF).
Rettungshubschrauber (RTH) werden verordnet, wenn ein schneller Transport der Patienten mit einem bodengebundenen Rettungsmittel nicht ausreichend ist. Darüber hinaus werden Rettungshubschrauber angefordert, wenn eine schnellere Heranführung des Notarztes an den Notfallort zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen oder zur Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten notwendig ist.
Die Patientenbeförderung erfolgt hier regelmäßig nach den aktuellen Krankentransportrichtlinien. Eine Rettungsfahrt ist von mindestens einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter zu begleiten.