Krankenfahrten

Krankentransport (der Kran|ken|trans|port)

Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW), sie sind erforderlich, wenn Patienten beim Transport eine medizinisch-fachliche Betreuung und eine besondere Fahrzeugausstattung (u. a. Trage, Tragstuhl, Sauerstoffanlage, Absaugpumpe und Notfallausrüstung) benötigen.

Die Vermeidung der Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit kann ebenfalls einen Krankentransport notwendig machen.

Ein Krankentransport ist die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind.

Krankentransporte gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Häufige Fragen zu Krankentransporten

Ein Krankentransport wird verordnet, wenn Patienten während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) bedürfen oder deren Erforderlichkeit aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

Die fachliche Betreuung in Krankentransportwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist nicht auf die Beförderung in Notfällen ausgelegt.

Ein Krankentransport wird auch verordnet, wenn dadurch die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten vermieden werden kann.

Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen der vorherigen
Genehmigung durch die Krankenkasse. Dies gilt nicht für Fahrten zu einer vor- oder
nachstationären Behandlung gemäß § 115a SGB V oder zu einer ambulanten Operation gemäß § 115b SGB V.

Krankentransporte zu stationären Leistungen bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkasse.

In welchen Fahrzeugen erfolgt der Krankentransport?

Krankentransporte erfolgen in der Regel in speziellen Krankentransportwagen (englisch: Patient Transport Ambulance) die für den Transport eines einzelnen Patienten, der vorhersehbar kein Notfallpatient ist, konstruiert und ausgerüstet sind. Die Patienten werden dabei auf einer Krankentrage oder in einem Krankensessel befördert.

Nach welchen Regeln erfolgen Krankentransporte?

Die Patientenbeförderung erfolgt hier regelmäßig nach den aktuellen Krankentransportrichtlinien. Ein qualifizierter Krankentransport ist von mindestens einem Rettungssanitäter zu begleiten.

Gründe für den Einsatz eines Krankentransports können sein,

  • Bevorstehende Geburt
  • Desorientierung
  • Eingeschränkte Mobilität
  • Instabile Vitalfunktionen
  • Meldepflichtige Infektionskrankheit
  • Reduzierter Allgemeinzustand
  • Risikoschwangerschaft

Die medizinische Notwendigkeit eines Krankentransports ist insbesondere gegeben, wenn:

  • eine Verschlechterung des Zustands des Patienten zu befürchten ist
  • eine Überwachung mithilfe medizinischer Geräte erforderlich ist
  • Infektionsgefahr besteht (z. B. offene Wunden, Ansteckungsgefahr bei bestimmten Keimen, insbesondere multiresistenter Keimen, Erbrechen)
  • ein erhöhter Lagerungsaufwand vorliegt
  • besondere Hebe- und Tragetechniken erforderlich sind (Patient kann z. B. nicht selber ein- und aussteigen bzw. auf eine Trage umsteigen)

Welcher Strecke darf gefahren werden?

Der Krankentransport soll auf direktem Weg zwischen Aufenthaltsort des Patienten und dem nächstgelegenen Behandlungsort erfolgen. Bei Sammelfahrten sind Umwege zulässig.

Unterschied zur Krankenfahrt

Der Krankentransport wird daher immer in speziell für die Patientenbeförderung eingerichteten Fahrzeugen durchgeführt.

Krankenfahrten (einfache oder nicht-qualifizierte Krankentransporte) liegen hingegen vor, wenn die Beförderung nicht mit besonders dafür eingerichteten Fahrzeugen erfolgt.

Der unqualifizierte Krankentransport bzw. Patientenfahrdienst (Taxi oder Mietwagen) richtet sich ausschließlich an Fahrgäste, die während der Fahrt keiner medizinischen Betreuung bedürfen.