Die Gesamtheit der von Ärzten und Psychotherapeuten verordneten Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten zur stationären oder ambulanten Behandlung.
Eigenanreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten PKW gehören ggf. zu Krankenfahrten, benötigen aber keine “Verordnung einer Krankenbeförderung”.
Ein Arzt entscheidet in der Regel über die Art und Ausstattung der Krankenbeförderung. Er berücksichtigt dabei den Gesundheitszustand des Patienten und den voraussichtlichen Transportbedarf.
Dies beinhaltet die Art der Verletzung oder Erkrankung, die Mobilität des Patienten, die Distanz zum Behandlungsort und die ggf. notwendigen medizinischen Geräte oder benötige Unterstützung während der Krankenbeförderung.
Krankenbeförderung
Krankenbeförderung
Krankenfahrt
Tragestuhlfahrt
Krankentransport
Rettungsfahrt
Eine Krankenbeförderung kann verordnet werden von:
In der Praxis findet man die Verordnungsblöcke auch in vielen Rettungswagen, die lediglich von einem Rettungsassistenten begleitet werden.
Ein Taxi/Mietwagen ist verordnungsfähig, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen
Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel oder privates Kraftfahrzeug nutzen kann.
Bei einer Dialysebehandlung, einer parenteralen antineoplastischen Arzneimitteltherapie, einer onkologischen Strahlentherapie oder parenteralen onkologischen Chemotherapie ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt.
Eine medizinisch-fachliche Betreuung der Patienten findet nicht statt.
Großraumtaxis mit behindertengerechter Einrichtung gehören als Krankenbeförderungsmittel zu den Taxis und Mietwagen mit Fahrer.
Taxis und Mietwagen mit dieser besonderen Ausstattung, Rampe bzw. Tragestuhl oder Trageliege kommen zum Einsatz, wenn ein Fahrgast nur kurze Strecken laufen, sich selbständig umsetzen, aber keine Hindernisse wie Treppen überwinden kann.
Auch hier werden die Fahrgäste nicht medizinisch-fachlich betreut. Die obligatorische Erste-Hilfe-Ausrüstung (Verbandsmaterial, Schere, etc.) ist in der Regel die einzige medizinische Ausrüstung.
Krankentransportwagen (KTW) sind eine eigenständige Kategorie im Bereich der Krankenbeförderung.
Krankentransportwagen kommen zum Einsatz, wenn ein Fahrgast nicht mehr selbständig laufen kann, er auch beim Umsetzen Hilfe benötigt oder er speziell sitzend oder liegend transportiert werden muss.
Krankentransportwagen werden nur dann verordnet, wenn eine fachliche Betreuung und/oder die besondere Einrichtung des KTW aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist und eine Beförderung durch ein weniger aufwendiges Beförderungsmittel nicht möglich ist
Krankentransportfahrten werden von mindestens einem Rettungssanitäter begleitet. Dieser überwacht die Lagerung des Patienten und bei Bedarf die Vitalfunktionen.
Krankentransportwagen sind mit verschiedenen Arten von Notfallausrüstung ausgestattet, um Patienten in Notfällen schnell und effektiv medizinisch versorgen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:
Es kann jedoch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben und die Ausstattung kann je nach KTW unterschiedlich sein.
Rettungswagen (RTW) werden eingesetzt, um Patienten in Notfällen zu versorgen und ins Krankenhaus zu transportieren.
Auch wenn die Ausstattung eines Rettungswagens gut auf verschiedenste Notfälle vorbereitet, wird er hauptsächlich für den Patiententransport eingesetzt.
Rettungswagen werden Patienten verordnet, die vor und während der Beförderung neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen auch zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, die geeignet sind, die vitalen Funktionen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
Rettungswagen (RTW) verfügen über eine umfangreiche Ausstattung. Dazu gehört beispielsweise:
Dies sind nur einige Beispiele für die Ausstattung von Rettungswagen. Die genaue Ausstattung variiert je nach Rettungsdienst und Region und auch die Ausstattung der RTW’s wird laufend aktualisiert und erweitert.
Begleitet werden Rettungswagen von einem Rettungsassistenten.
Notarztwagen (NAW) bzw. Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) werden ausschließlich Notfallpatienten verordnet, bei denen vor oder während der Beförderung lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen oder zu erwarten sind.
Notarzteinsatzfahrzeuge verfügen über eine spezielle Ausstattung, um Patienten in Notfällen schnell und effektiv behandeln und transportieren zu können. Dazu gehört beispielsweise:
Dies sind nur einige Beispiele für die Ausstattung von Rettungswagen. Die genaue Ausstattung variiert je nach Rettungsdienst und Region und auch die Ausstattung der RTW’s wird laufend aktualisiert und erweitert.
Begleitet werden Rettungswagen von einem Rettungsassistenten.
Auch hier ist ein Notarzt immer an Bord.
Wie auch bei Rettungswagen variiert die Ausstattung je nach Rettungsdienst und Region und wird auch hier laufend aktualisiert und erweitert, um den neusten medizinischen Standards zu entsprechen.
Im Vergleich zum Rettungswagen, verfügt ein Notarzteinsatzfahrzeug über eine umfangreichere medizinische Ausstattung und einen Notarzt, der direkt vor Ort behandeln und Entscheidungen treffen kann.
Die Verordnung eines Rettungshubschrauber (RTH) ist dann möglich, wenn die Beförderung mit einem bodengebundenen Rettungsmittel nicht ausreicht.
Rettungshubschrauber verfügen über:
Ein Notarzt ist immer an Bord.
Ein Rettungshubschrauber verfügt im Vergleich zu Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen über eine höhere Mobilität und ist in der Lage, Patienten in entlegenen Gebieten oder bei schwierigen Verkehrslagen schnell zu erreichen.